Az.: SAL-A38/2026
Amt für Salatsortenzuweisung
— Außenstelle Blattgemüse —
Merkblatt zum Verfahren
Der Antragsteller wird gebeten, im Verfahren nach Rundschreiben B64 die nachstehend geforderte Selbstauskunft wahrheitsgemäß, vollständig und in der vorgegebenen Reihenfolge zu erbringen.
Zweck des Verfahrens ist die amtliche Ermittlung und verbindliche Zuweisung einer dem Charakter des Antragstellers entsprechenden Salatsorte gemäß Salatsortenverordnung (SalatVO). Die Vermessung erfolgt auf vier amtlich anerkannten Charakterachsen.
Das Verfahren umfasst fünfzehn (15) Formblätter und nimmt erfahrungsgemäß etwa vier (4) Minuten in Anspruch. Über das Ergebnis ergeht ein amtlicher Bescheid nebst herunterladbarem Zertifikat. Eine Rücknahme des Antrags ist jederzeit formlos durch Verlassen der Dienststelle möglich.
Kein Konto · keine Erhebung personenbezogener Daten · ausschließlich Blattgemüse
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